Name | Coronavirus SARS-CoV-2 PCR
Synonyme | nCoV
| 2019 novel coronavirus Wuhan Coronavirus coronavirus disease 2019 COVID-19 beta-Coronaviren Sarbeco severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 novel coronavirus pneumonia (NCP) Gruppe | PCR
| Material | Mikrobiologie | Bronchoalveoläre Lavage Sputum/Trachealsekret Rachenspülwasser Nasen-Abstrich (eswab) Rachen-Abstrich (eswab) Methode | PCR
| Präanalytik |
Für den Transport sind vorzugsweise die von uns erhältlichen eSwabs zu verwenden, alternativ auch sterile Probengefäße ohne Zusätze oder trockene Abstriche
| Transport |
Transport umgehend nach Entnahme innerhalb von 24 Std. bei Raumtemperatur (15 °C bis 25 °C).
| Frequenz |
5 x täglich
| Indikation |
Eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 ist grundsätzlich in diesen Fällen indiziert:
| Schwere respiratorische Symptome (z. B. akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber) oder Störung des Geruchs- und Geschmackssinns oder Symptome und Kontakt (KP1) mit einem bestätigten COVID-19-Fall (Verdacht meldepflichtig!) oder Verschlechterung des klinischen Bildes nach anhaltenden akuten respiratorischen Symptomen oder Akute respiratorische Symptome jeder Schwere. Insbesondere bei: ▶ Zugehörigkeit zu Risikogruppe ODER ▶ Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus ODER ▶ möglicher Exposition, bspw. Veranstaltungen mit unzureichender Einhaltung der AHA+L-Regeln ODER ▶ Kontakt zu Personen mit akuter respiratorischer Erkrankung (im Haushalt oder Cluster ungeklärter Ursache UND 7-Tages-Inzidenz > 35/100.000) ODER ▶ erfolgtem Kontakt zu vielen Personen ODER ▶ weiterhin (prospektiv) engem Kontakt zu vielen Personen oder Risikopatienten COVID-19 ist weltweit verbreitet. In einer erheblichen Anzahl von Staaten gibt es Ausbrüche mit zum Teil großen Fallzahlen. Ein Übertragungsrisiko besteht daher sowohl in Deutschland als auch in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit. Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland kann gemäß der aktuellen Rechtslage eine Pflicht zur Absonderung bestehen, je nachdem ob ein Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet, Hochrisikogebiet oder einfachem Risikogebiet stattfand: Die tagesaktuelle Regelung dazu findet sich unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Zur Bearbeitung der Proben sind klinische Angaben unabdingbar: Reiseanamnese der letzten 4 Wochen, Kontakt zu SARS-CoV-2-Fall, respiratorische Symptomatik, Fieber, Grunderkrankung. Gesundheitsämter benötigen Kontaktdaten der Patienten (Telefon, email)! Normalwert |
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Abrechnung |
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Beschreibung |
Anfang 2020 hat die WHO über das Auftreten eines neuartigen Coronavirus, SARS-CoV-2, als Erreger von Lungenentzündungen in Wuhan, Provinz Hubei, in China informiert. Mittlerweile ist eine weltweite Pandemie aufgetreten. SARS-CoV-2 gehört, wie das SARS-Virus, zu den beta-Coronaviren und kann mittels PCR-Methode nachgewiesen werden. Die pulmonale Infektion wird als COVID-19 bezeichnet(COrona VIrus Disease). Eine PCR kann die Infektion nicht vollständig ausschließen. Bei dringendem Verdacht ist daher eine Wiederholung mit Material aus den tiefen Atemwegen sinnvoll.
| Mit dem Einsetzen der Immunreaktion und der damit einhergehenden Reduktion der Viruslast sinkt jedoch die Sensitivität von Direktnachweisen. Der Erreger ist nach ca. 10-14 Tagen nicht mehr verlässlich nachweisbar, weswegen später serologische Verfahren zur Unterstützung herangezogen werden können. Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist leicht möglich. Viele Infektionen scheinen symptomarm zu verlaufen, häufig ist die Klinik eines grippalen Infektes, Hospitalisierung und intensivmedizinische Therapie können erforderlich werden. Die Letalität der schweren Erkrankung ist von Risikofaktoren wie Alter und Komorbiditäten abhängig und kann erheblich sein. Spezifische Therapien stehen nur experimentell zur Verfügung. Die Infektion ist gut durch Impfung präventabel. Zur Impfung gemäß aktueller Empfehlung der STIKO wird daher dringend geraten. Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, ist es wichtig, alle Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. Die Lage wird kontinuierlich neu bewertet. Es ist sinnvoll die in Deutschland üblichen saisonalen respiratorischen Erkrankungen z. B. durch Influenza-Viren, Enteroviren, Rhinoviren und andere typische Erreger bei entsprechender Symptomatik auszuschließen. Bei Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5a IfSG (namentliche Meldepflicht durch den behandelnden Arzt). Die Meldungen positiver Resultate aus dem Labor erfolgen über eine elektronische Lösung (DEMIS) an das zuständige Gesundheitsamt (DEMIS). Quellen |
www.rki.de/ncov
| https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19-pandemic https://www.who.int/health-topics/coronavirus |
Labor Dr. Heidrich & Kollegen Medizinisches Versorgungszentrum GmbH
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