Name | SARS-CoV-2-IgM (EIA)
Synonyme | Anti-SARS-CoV-2 IgM
| nCoV 2019 novel coronavirus Wuhan Coronavirus coronavirus disease 2019 COVID-19 beta-Coronaviren Sarbeco severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 novel coronavirus pneumonia (NCP) Gruppe | Coronavirus
| Material | Serum | Plasma Präanalytik |
Serum gelagert bei +2 °C bis +8 °C: bis zu 14 Tage stabil
| Transport |
Raumtemperatur
| Frequenz |
täglich
| Indikation |
In Sonderfällen zur Abklärung des V.a. vor kurzem abgelaufene SARS-CoV-2 Infektion zusammen mit der IgG-Bestimmung. Überwachung der Entwicklung der Immunantwort nach positivem Direktnachweis.
| Zum Nachweis einer akuten Infektion ist die Bestimmung der Antikörper nicht geeignet. Bei akutem Infektionsverdacht sollte der Coronavirus SARS-CoV-2 RNA-Nachweis mittels PCR durchgeführt werden. Einheit | Index
| Normalwert |
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Abrechnung |
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Beschreibung |
IgM-Antikörper können in Sonderfällen bestimmt werden, z.B. zur Überwachung der Entwicklung der Immunantwort nach positivem Direktnachweis, wenn indiziert. Nach derzeitiger Erkenntnis werden sie 2 Wochen nach Beginn der Symptomatik und damit etwas früher positiv als IgG-Antikörper und sie bleiben kürzer nachweisbar als die langanhaltenden IgG-Antikörper. Sie gelten in der Phase kurz nach Akuterkrankung daher als etwas sensitiver als die später synthetisierten IgG-Antikörper, zeigen aber eine geringere Spezifität, was sich in erhöhter Kreuzreaktivität mit anderen viralen Erregern ausdrückt. Zum Screening asymptomatischer Patienten sind die IgM-Antikörper nicht geeignet. IgM-Antikörper bleiben oft weniger lang positiv als die ebenfalls als Akutmarker genutzten IgA-Antikörper.
| Antikörpertests auf IgA, IgM und IgG sind nicht für die Akutdiagnostik erkrankter Patienten gedacht und ersetzen nicht die PCR-Analytik. Mit Inkraftreten des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen dem RKI aus Laboren zusätzlich alle Untersuchungsergebnisse auf SARS-CoV-2 nichtnamentlich gemeldet werden. Die Meldepflicht soll elektronisch umgesetzt werden, die Meldungen müssen erfolgen, wenn die elektronische Lösung (DEMIS) zur Verfügung steht. Quellen |
1. www.rki.de/ncov
| 2. https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19-pandemic 3. https://www.who.int/health-topics/coronavirus |
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