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NameSARS-CoV-2-IgM (EIA)
SynonymeAnti-SARS-CoV-2 IgM
nCoV
2019 novel coronavirus
Wuhan Coronavirus
coronavirus disease 2019 COVID-19
beta-Coronaviren
Sarbeco
severe acute respiratory syndrome coronavirus 2
novel coronavirus pneumonia (NCP)
GruppeCoronavirus
MaterialSerum
Plasma
Präanalytik Serum gelagert bei +2 °C bis +8 °C: bis zu 14 Tage stabil
Transport Raumtemperatur
Frequenz täglich
Indikation In Sonderfällen zur Abklärung des V.a. vor kurzem abgelaufene SARS-CoV-2 Infektion zusammen mit der IgG-Bestimmung. Überwachung der Entwicklung der Immunantwort nach positivem Direktnachweis.

Zum Nachweis einer akuten Infektion ist die Bestimmung der Antikörper nicht geeignet. Bei akutem Infektionsverdacht sollte der Coronavirus SARS-CoV-2 RNA-Nachweis mittels PCR durchgeführt werden.
EinheitIndex
Normalwert
< 1.10 Index
Abrechnung
GOÄ
Position
   Preis €
(1.0-fach)
   Anzahl   Faktor   Preis €
440420.4011.1523.46
Beschreibung IgM-Antikörper können in Sonderfällen bestimmt werden, z.B. zur Überwachung der Entwicklung der Immunantwort nach positivem Direktnachweis, wenn indiziert. Nach derzeitiger Erkenntnis werden sie 2 Wochen nach Beginn der Symptomatik und damit etwas früher positiv als IgG-Antikörper und sie bleiben kürzer nachweisbar als die langanhaltenden IgG-Antikörper. Sie gelten in der Phase kurz nach Akuterkrankung daher als etwas sensitiver als die später synthetisierten IgG-Antikörper, zeigen aber eine geringere Spezifität, was sich in erhöhter Kreuzreaktivität mit anderen viralen Erregern ausdrückt. Zum Screening asymptomatischer Patienten sind die IgM-Antikörper nicht geeignet. IgM-Antikörper bleiben oft weniger lang positiv als die ebenfalls als Akutmarker genutzten IgA-Antikörper.

Antikörpertests auf IgA, IgM und IgG sind nicht für die Akutdiagnostik erkrankter Patienten gedacht und ersetzen nicht die PCR-Analytik.


Mit Inkraftreten des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen dem RKI aus Laboren zusätzlich alle Untersuchungsergebnisse auf SARS-CoV-2 nichtnamentlich gemeldet werden. Die Meldepflicht soll elektronisch umgesetzt werden, die Meldungen müssen erfolgen, wenn die elektronische Lösung (DEMIS) zur Verfügung steht.
Quellen 1. www.rki.de/ncov
2. https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19-pandemic
3. https://www.who.int/health-topics/coronavirus